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Neue ÖNORM F3700 und überarbeitete ÖNORM-Reihe F307X

Seit 01. März 2021 sind die neuen Ausgabestände der ÖNORM-Reihe F307X und der neuen ÖNORM F3700 veröffentlicht. Mit dem
Erscheinen dieser einschlägigen Europa-Norm EN16763 wurde die gesamte ÖNORM F307X-Reihe überarbeitet und um die ÖNORM
F3700 ergänzt. Um die Kompetenzanforderungen für die gesamte Normenreihe F307X zu vereinheitlichen, wurden diese in der
ÖNORM F3700 zusammengeführt.

Primärer Zweck des anlagentechnischen Brandschutzes ist die verlässliche Erfüllung des vorgeschriebenen Schutzumfanges.  Erreicht  werden  soll  dies  unter  weitgehender  Vermeidung  von  Fehl-  und Täuschungsalarmen.  Trotzdem  soll  jederzeit  ein  Brand  zum  frühestmöglichen  Zeitpunkt  erkannt  und verarbeitet werden, sodass noch geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Um den Schutzumfang des anlagentechnischen Bandschutzes möglichst hoch zu halten bzw. Ausfallszeiten zu
minimieren, besteht in diesem Bereich seit vielen Jahren in Österreich ein hohes Qualitätsniveau – sowohl bei den zugelassenen Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes als auch bei den zugehörigen Dienstleistungen im Bereich der Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebsetzung und Instandhaltung. Dieser hohe Qualitätsgrad im Bereich der Dienstleistungen wurde unter anderem dadurch erreicht, dass höchstmöglich  objektivierte  Kompetenzanforderungen  an  den  Dienstleister  (=  Fachfirma)  in  ÖNORMEN (F307X-Reihe)  transparent  definiert  wurden.  Um  diesen  Qualitätsstandard  europaweit  auch  weiterhin gewährleisten  zu  können  bzw.  den  Erreichungsgrad  des  definierten  Schutzzieles  für  den anlagentechnischen  Brandschutz  weiter  zu  erhöhen,  wurde  hierfür  eigens  die  Europa-Norm  EN16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erstellt und herausgegeben. Mit dem Erscheinen  dieser  einschlägigen  Europa-Norm  EN16763  wurde  die  gesamte  ÖNORM  F307X-Reihe überarbeitet  und  um  die  ÖNORM  F3700  ergänzt.  Um  die  Kompetenzanforderungen  für  die  gesamte Normenreihe  F307X  zu  vereinheitlichen,  wurden  diese  in  der  ÖNORM  F3700  zusammengeführt.  In  der ÖNORM  F307X-Reihe  sind  in  der  veröffentlichten  Neufassung  ausschließlich  die  Tätigkeiten  für  die Instandhaltung der technischen Brandschutzanlage beschrieben.

Eine verpflichtende akkreditierte Zertifizierung für Fachfirmen im anlagentechnischen Brandschutz, wie es bisher gemäß der Technischen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz (kurz TRVB) vorgesehen war,
entfiel per 17. August 2020. Allerdings referenzieren die relevanten TRVB (Brand, Löschen oder ENS) auf die objektivierten Kompetenzanforderungen gemäß der einschlägigen EN16763 und der ÖNORM F3700,
abhängig von der Phase (Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebsetzung und Instandhaltung).

Die  verpflichtenden  Kompetenzanforderungen,  welche  für  die  Erbringung  von  Dienstleistungen  im anlagentechnischen Brandschutz erforderlich sind, haben gemäß Europa-Norm EN16763 sowie gemäß der ÖNORMEN F3700 somit weiterhin Gültigkeit.
Alle Fachfirmen, die im anlagentechnischen Brandschutz tätig sind, müssen auch weiterhin die normativen Kompetenzanforderungen gemäß EN 16763 und ÖNORM F3700 erfüllen (siehe auch die Präambel in den Installations-TRVB  –  beispielhaft  TRVB  123  S).  Zu  dieser  Erfüllung  sind  verpflichtende  Nachweise  vom Hersteller/Inverkehrbringer durch die Fachfirma zu erbringen.

Werden  im  Bereich  des  anlagentechnischen  Brandschutzes  Dienstleistungen  (Projektierung,  Installation, Inbetriebsetzung  oder  Instandhaltung)  von  einer  Fachfirma  erbracht,  die  nicht  sämtliche Kompetenzanforderungen  –  wie  insbesondere  die  verpflichtenden  Nachweise  vom  jeweiligen Hersteller/Inverkehrbringer – erfüllt, entspricht diese nicht den behördlichen Auflagen. Es liegt somit keine normenkonforme Dienstleistung im Sinne der EN16763 sowie gemäß der ÖNORMEN F3700 vor!

Um das hohe Qualitätsniveau für Dienstleistungen im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes auch weiterhin sicherstellen zu können, sowie zur höchstmöglichen Erreichung des definierten Schutzumfangs des anlagentechnischen Brandschutzes, empfehlen wir diese Dienstleistungen auch zukünftig ausschließlich von Fachfirmen durchführen zu lassen, welche von einer hierfür akkreditierten Zertifizierungsstelle für die jeweilig  benötigte  Dienstleistungsphase  zertifiziert  wurden  und  dadurch  sämtliche  erforderlichen Kompetenzanforderungen erfüllen.