Neue ÖNORM F3700 und überarbeitete ÖNORM-Reihe F307X

Seit 1. März 2021 sind die neuen Ausgabestände der ÖNORM-Reihe F307X und der neuen ÖNORM F3700 veröffentlicht.

Mit dem Erscheinen dieser einschlägigen Europa-Norm EN16763 wurde die gesamte ÖNORM F307X-Reihe überarbeitet und um die ÖNORM F3700 ergänzt.

Um die Kompetenzanforderungen für die gesamte Normenreihe F307X zu vereinheitlichen, wurden diese in der ÖNORM F3700 zusammengeführt.

Notfalltaste
ÖNORM F3700

Primärer Zweck des anlagentechnischen Brandschutzes ist die verlässliche Erfüllung des vorgeschriebenen Schutzumfanges.  Erreicht werden soll dies unter weitgehender Vermeidung von Fehl-  und Täuschungsalarmen. Trotzdem soll jederzeit ein Brand zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und verarbeitet werden, sodass noch geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Um den Schutzumfang des anlagentechnischen Bandschutzes möglichst hoch zu halten bzw. Ausfallzeiten zu minimieren, besteht in diesem Bereich seit vielen Jahren in Österreich ein hohes Qualitätsniveau – sowohl bei den zugelassenen Komponenten des anlagentechnischen Brandschutzes als auch bei den zugehörigen Dienstleistungen im Bereich der Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebsetzung und Instandhaltung.

Dieser hohe Qualitätsgrad im Bereich der Dienstleistungen wurde unter anderem dadurch erreicht, dass höchstmöglich objektivierte Kompetenzanforderungen an den Dienstleister (= Fachfirma) in ÖNORMEN (F307X-Reihe) transparent definiert wurden. Um diesen Qualitätsstandard europaweit auch weiterhin gewährleisten zu können bzw. den Erreichungsgrad des definierten Schutzzieles für den anlagentechnischen Brandschutz weiter zu erhöhen, wurde hierfür eigens die Europa-Norm EN16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erstellt und herausgegeben.

Mit dem Erscheinen dieser einschlägigen Europa-Norm EN16763 wurde die gesamte ÖNORM F307X-Reihe überarbeitet und um die ÖNORM F3700 ergänzt. Um die Kompetenzanforderungen für die gesamte Normenreihe F307X zu vereinheitlichen, wurden diese in der ÖNORM F3700 zusammengeführt. In der ÖNORM F307X-Reihe sind in der veröffentlichten Neufassung ausschließlich die Tätigkeiten für die Instandhaltung der technischen Brandschutzanlage beschrieben.

Kompetenzsanforderungen

Eine verpflichtende akkreditierte Zertifizierung für Fachfirmen im anlagentechnischen Brandschutz, wie es bisher gemäß der Technischen Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz (kurz TRVB) vorgesehen war, entfiel per 17. August 2020.

Allerdings referenzieren die relevanten TRVB (Brand, Löschen oder ENS) auf die objektivierten Kompetenzanforderungen gemäß der einschlägigen EN16763 und der ÖNORM F3700, abhängig von der Phase (Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebsetzung und Instandhaltung).

Die verpflichtenden Kompetenzanforderungen, welche für die Erbringung von Dienstleistungen im anlagentechnischen Brandschutz erforderlich sind, haben gemäß Europa-Norm EN16763 sowie gemäß der ÖNORMEN F3700 somit weiterhin Gültigkeit.

Alle Fachfirmen, die im anlagentechnischen Brandschutz tätig sind, müssen auch weiterhin die normativen Kompetenzanforderungen gemäß EN 16763 und ÖNORM F3700 erfüllen (siehe auch die Präambel in den Installations-TRVB – beispielhaft TRVB 123 S). Zu dieser Erfüllung sind verpflichtende Nachweise vom Hersteller/Inverkehrbringer durch die Fachfirma zu erbringen.

Werden im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes Dienstleistungen (Projektierung, Installation, Inbetriebsetzung oder Instandhaltung) von einer Fachfirma erbracht, die nicht sämtliche Kompetenzanforderungen – wie insbesondere die verpflichtenden Nachweise vom jeweiligen Hersteller/Inverkehrbringer – erfüllt, entspricht diese nicht den behördlichen Auflagen. Es liegt somit keine normenkonforme Dienstleistung im Sinne der EN16763 sowie gemäß der ÖNORMEN F3700 vor.

Um das hohe Qualitätsniveau für Dienstleistungen im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes auch weiterhin sicherstellen zu können, sowie zur höchstmöglichen Erreichung des definierten Schutzumfangs des anlagentechnischen Brandschutzes, empfehlen wir diese Dienstleistungen auch zukünftig ausschließlich von Fachfirmen durchführen zu lassen, welche von einer hierfür akkreditierten Zertifizierungsstelle für die jeweilig benötigte Dienstleistungsphase zertifiziert wurden und dadurch sämtliche erforderlichen Kompetenzanforderungen erfüllen.