Bei Hochhäusern werden in vielen Fällen keine Zwischendecken mit Installationshohlräumen eingeplant. Dadurch wird Raumhöhe gewonnen und die Wirkung einer Bauteilaktivierung zur Klimatisierung verbessert.
Es stellt sich jedoch die Frage, wo diese Verrohrungen verlegt werden können. Eine freie Verlegung unter der Decke wird meistens aus optischen Gründen abgelehnt. Verkabelungen werden in einbetonierten Schutzrohren verlegt. Für Sprinklerrohrleitungen ist jedoch eine freie Verlegung in der ÖNORM EN 12845 gefordert. Dennoch entscheiden Bauherrn und Architekten das Sprinklerrohrnetz ebenfalls in der Betondecke oder im bzw. unter dem Estrich zu verlegen.
Wir haben im Downloadbereich einen unverbindlichen Mustebrief für Fachplaner und Sprinklerfachfirmen zur Verfügung gestellt um der sich für diesen Fall ergebenden Hinweispflicht nachzukommen. Dieser ist natürlich den technischen und vertraglichen Gegebenheiten anzupassen.
Der VBÖ übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Musterbriefes.
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